Informationsquellen bezüglich Impfstoffen

Leider ist die Diskussion um das Impfen und die Masern-Impfpflicht sehr häufig von Dogmen geprägt. Nebenwirkungen und Risiken werden in der öffentlichen medialen Darstellung meist nicht entsprechend berücksichtigt und auch beim Arzt ist die nötige Aufklärung selten so wie dies sein sollte. Was auch nicht sonderlich wundert. Würde dies der Arzt machen, hätte er einen deutlich höheren Zeitaufwand und ein zusätzliches Risiko. Sollte sich nämlich dabei heraus stellen, dass nicht geimpft werden kann oder derjenige nicht impfen lassen möchte, kann er diese Beratung nicht abrechnen. Von daher ist es aus wirtschaftlichen Gründen dem Arzt nicht zu verdenken, wenn er sein wirtschaftliches Risiko und den Zeitaufwand minimiert. Zudem reduziert er sein Haftungsrisiko, wenn der zu Impfende ihm ohne vorherige Untersuchung bestätigt, dass alles in Ordnung sei.
Es gibt zwar eine weitgehende Freistellung von der Haftung bei Impfungen, aber falls der Arzt oder Tierarzt seiner Informations- und Untersuchungspflicht nicht nachkommt, dann haftet er doch.

Da der Tierarzt die Halterin des Sportpferds vor der Behandlung nicht aufgeklärt hatte, verurteilte ihn das Münchner Landgericht zu einer Zahlung von 250.000 Euro. Bericht im BR

Deshalb unsere Empfehlung: Auf eine Aufklärung und Untersuchung des Arztes bestehen und diese protokollieren. Dazu sich VOR dem Besuch beim Arzt schon mal selbst informieren, zum Beispiel hier im Blog unter der Rubrik Impfen oder auf der Seite impfen-nein-danke.de. Dort sind auch eine Vielzahl an Studien zu finden.
Werbung für das Impfen mit Pauschalaussagen gibt es beim Arzt und in den Medien genug. Gerade Impfbefürworter sollten sich deshalb auf den genannten Seiten und den unten verlinkten Informationsquellen informieren, um neue Ansichten und Erkenntnisse zu gewinnen. Solange sich alles in der eigenen Filterblase der bestehenden Glaubenssätze bewegt, gibt es keine Verbesserung. Jeder sollte zumindest den Beipackzettel lesen BEVOR er zum Arzt geht. Dort bekommt er den so gut wie nie zu Gesicht und hat auch nicht die Zeit, sich damit auseinander zu setzen.

Quellen zu Fachinformationen

Sämtliche Beipackzettel, auch mit den einzelnen Veränderungen über die Jahre, findet man hier.
Falls die Zulassung erloschen ist steht dies in den Bemerkungen auf der Übersichtsseite.
Etwas komfortabler aber nicht ganz so aktuell ist die Liste der Beipackzettel auf der Seite  impfschaden.info. Dort sind die Nebenwirkungen und Fachbegriffe zum Teil erläutert

Die Liste mit den in Deutschland üblichsten MMR-Impfstoffen gibt es bei der Fachinfo. Da weitere Informationen dort nur mit Registrierung erhältlich sind, ggf. einfach unter den oben verlinkten Seiten die Beipackzettel ansehen. Für andere Impfstoffe bitte die Suche benutzen.

Auf der Seite von European Medicines Agency sind teilweise auch die für die Zulassung vorgelegten Studienergebnisse und weitere Infos zu den Impfstoffen zu sehen. Einfach die Bezeichnung des Impfstoffes in das Suchfeld eingeben. Die Übersichtsseite ist in englisch, bei den jeweiligen pdf kann die Sprache ausgewählt werden. Hier mal als Beispiel einer der MMR-Impfstoffe, M-M-RVAXPRO. Bei den Angaben bitte immer daran denken, wie die Studienergebnisse von Herstellern und RKI zum Teil zustande kommen und zurecht gebogen werden. Wie zum Beispiel bei der TOKEN-Studie, um nur ein Beispiel zu nennen.

Unabhängige Laboruntersuchungen mit den Inhaltsstoffen, von denen viele meist nicht im Beipackzettel deklariert sind, gibt es bei AGBUG. Oder bei CORVELVA, zum Beispiel zum Impfstoff Invanrix Hexa. Oder ausführlich zum Impfstoff Priorix-Tetra (Masern-Mumps-Röteln-Windpocken) als pdf in englischer Sprache: 1, 2, 3.

Beim Paul-Ehrlich-Institutfindet man die Datenbank mit den gemeldeten Nebenwirkungen.
Dort kann man Nebenwirkungen und Impfreaktionen auch selbst melden, zum Beispiel weil dies der Arzt entgegen seiner Verpflichtung nicht macht.
Eine weitere Datenbank mit gemeldeten Nebenwirkung und Komplikationen und Schadensberichten gibt es bei impfschaden.info unter dem Menüpunkt Impfschäden.

Erläuterungen zur aktuellen rechtliche Lage und bezüglich einer Impfunfähigkeitsbescheinigung gibt es bei impf-info.de.

Die gesetzlichen Grundlagen sind für Tiere im “Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung nach Tierseuchen” (TierGesG), die “Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem TierGesG” (Tierimpfstoff-V.), die “Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit” (BlauzungenV) (hier ist besonders §9 beachtlich!), sowie die “Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr von Tierseuchenerregern” (TierseuchrEinfV) geregelt.
Für den Menschen in dem “Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen” (IfSG), sowie die “Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem IfSG an die epidemische Lage” (IfSGMeldanpV) geregelt.

 

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