“Einrichtungsbezogene Impfpflicht” – Post vom Gesundheitsamt?

Seit Mitte März 2022 gilt in Deutschland für Mitarbeiter in Gesundheitswesen die in den Medien häufig sogenannte “Einrichtungsbezogene Impfpflicht”. Schon allein dieser Begriff ist irreführend, da es KEINE Impfpflicht ist, sondern eine Pflicht zum Nachweis des aktuellen Status. Dass von diesem Verwaltungsakt “die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt” ist der Bundestags-Drucksache 20/188 vom 06.12.2021 auf S. 42 zu entnehmen.

Post vom Gesundheitsamt

Die ersten in solchen Einrichtungen beschäftigte Mitarbeiter haben diesbezüglich schon Post vom Gesundheitsamt bekommen, bei den anderen wird diese demnächst im Briefkasten liegen. Diese Schreiben sind je nach Bundesland und zum Teil auch je nach Gesundheitsamt unterschiedlich abgefasst, woraus sich unterschiedliche rechtliche Tatbestände ergeben.

Hinzu kommt, dass einige Gesundheitsämter widerrechtlich gleich mit Strafen bei Nichterfüllung der Impfpflicht drohen. Das Infektionsschutzgesetz nennt ausdrücklich eine “Verordnungsermächtigung” für einen Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei Covid-19 – keine Durchsetzung eines Impfzwangs.

Die “Einrichtungsbezogene Impfpflicht” ist eine neue Stufe der Übergriffigkeit und Anmaßung von Ämtern, die sich viele vor 2 Jahren in Deutschland nicht im kühnsten Alptraum hätten vorstellen können. Die Good Governance Gewerkschaft (GGG) zieht eine „Körperverletzung im Amt in mittelbarer Täterschaft in Betracht“ und hat Strafanzeige gegen das Gesundheitsamt gestellt.

Gerade wegen den zum Teil eklatanten falschen Behauptungen in den Schreiben der Gesundheitsämter ist es wichtig, die Sachverhalte und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen zu verstehen. Nachfolgen einige Erläuterungen dazu von der Anwältin Ellen Rohring: “Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Post vom Gesundheitsamt”

Was nun?

Wen die “Eirichtungsbezogene Impfpflicht” betrifft, der sollte sich wegen so eines Schreibens vom Gesundheitsamt und deren haltlosen Drohung nicht einschüchtern lassen. Sich deshalb mit der als Impfung euphemistisch umschriebenen Gen-Therapie “piksen” zu lassen, ist hoffentlich für niemand eine Option. Fakten dazu gibt es nicht nur hier auf unserem Blog massenhaft.

Auf jeden Fall sollte man diesen Schreiben entgegnen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Auch wenn es einen aktuell z.B. wegen einem Genesenenzertifikat nicht betrifft. Die Frist läuft irgend wann ab und die nächste Gängelei lässt sicher auch nicht lange auf sich warten. Wenn wir den Wahnsinn jetzt nicht beenden, dann ist es demnächst nicht nur eine “Einrichtungsbezogene Impfpflicht”, sonder eine Impfpflicht für alle! Dieser Freiheitsberaubung ist entschieden gegen zu wirken!

Da viele Schreiben der Gesundheitsämter lediglich “Bitten” sind, also keine Bescheide und somit auch keinen Verwaltungsakt begründen könnte, kann man durchaus erst einmal auf die Idee kommen, vom Gesundheitsamt einen förmlichen und damit rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu verlangen. Bitten von Behörden muss niemand nachkommen!

Musterschreiben an das Gesundheitsamt

Da die Gesundheitsämter auch bei ordnungsgemäß abgefassten Schreiben unterschiedliche Varianten verschicken, müssen Antworten, bzw. Widersprüche darauf individuell abgestimmt sein. Die Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig hat dazu ein Musterschreiben aufgesetzt, bei dem nur wenige Anpassungen auf die eigenen Verhältnisse nötig sind. Dieses geht auf 2 wesentliche Aspekte ein.

1. Unterlagen von Pfizer / BioNTech

Pfizer und BioNTech führen derzeit in den USA eine Studie zur Evaluierung zusätzlicher Impfungen, bzw. Booster-Impfungen durch – die “Sub-Studie C” zur Studie C4591031 mit dem Titel “A Study to Evaluate Additional Dose(s) of BNT 162B2 in Healthy Individuals Previously Vaccinated With BNT 162B2” (Alternativer Download)

Aus dem Aufklärungsbogen ergebenden sich einige Fragen und Risiken, die nachfolgend kurz aufgezeigt werden. Nach diesen sind die Schreiben der Gesundheitsämter als “Aufforderung zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment” mit einem sich laut Hersteller noch im Entwicklungsstadium befindlichen Wirkstoff zu werten.

1.1. Bezug auf Schwangerschaft

Auf Seite 10 ist zu lesen, die Wirkungen der Covid-19 Impfung auf Sperma, eine Schwangerschaft, den Fötus oder ein Stillkind sind nicht bekannt.
Wenn Sie derzeit schwanger sind oder planen, schwanger zu werden, oder wenn Sie stillen, ist es verboten, an der Studie teilzunehmen.”
Weiter steht dort, dass Empfängnisverhütung für mindestens 28 Tage nach Verabreichung der Studienimpfung PFLICHT ist und  Männer so lange auch keinen Samen spenden dürfen.

1.2 Entwicklungsstadium

Ebenfalls auf Seite 10 ist zu lesen, dass sich die Impfung im Entwicklungsstadium befindet und experimentell ist! Und dass weitere, auch bisher unbekannte Risiken bestehen können.
Die Teilnehmer und alle die sich impfen (haben) lassen sind also quasi Laborratten.

1.3 Risiken und Nebenwirkungen

Die Nebenwirkungen können schwerwiegend oder lebensbedrohlich sein, weshalb alle Studienteilnehmer sorgfältig überwacht werden.

Auf Seite 2 und 5 wird nicht ausgeschlossen, dass die Impfung zu einem schwereren Verlauf einer späteren Covid-19 Erkrankung führen kann.

Komisch! Wieso behauptet dann entgegen der Herstellerangaben unser Pharma-Minister Karl Lauterbach gebetsmühlenhaft, die Impfung sei ohne Risiko und nebenwirkungsfrei?
Und wer trotzdem Covid bekäme, hätte einen milden Verlauf?
Was auch durch eine Vielzahl von Berichten aus Kliniken widerlegt ist!

1.4. Fazit

Schon aufgrund dieser Sachverhalte ist eine Impfempfehlung unredlich und jegliche Androhung von Maßnahmen gegenüber Impffreien eine versuchte (bzw. billigend in Kauf genommene) Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge!

Nur mal so zum Vergleich: Auf Zigarettenschachteln müssen Warnhinweise stehen – so ein hochgefährliches Gentherapeutikum wird euphemistisch als Impfung noch beworben!

2. Amtsermittlungsgrundsätze

Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) einschließlich der entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetze hat eine Behörde den Sachverhalt, aus dem sich eine Nachweispflicht und ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ergibt, von Amts wegen zu ermitteln. Dabei sind gemäß § 24 Abs.2 VwVfG „alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen“.

Die Auffassung mancher Gesundheitsämter, dass der Arbeitgeber die “Einrichtungsbezogene Impfpflicht” zu prüfen hätte, also ob bei dem jeweiligen Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine Nachweispflicht gegeben sind, ist nach dem verwaltungsrechtlichen Untersuchungsgrundsatz unzutreffend!

3. Vorlage Antwortschreiben ans Gesundheitsamt

Das Musterschreiben von RA Röhrig als Antwort auf die Post vom Gesundheitsamt ist noch etwas auf die eigene Situation anzupassen, was aber ohne größere Problem schnell erledigt sein sollte. Nachfolgend noch alternative alternative Downloadmöglichkeiten:
Musterschreiben als pdf,
Musterschreiben als editierbares word-Dokument,
Aufklärungsbogen zur Pfizer-Studie.

Einige weitere interessante Fragen und Aspekte zur geplanten Impfpflicht – die gerne auch an Politiker und das Gesundheitsamt gestellt werden können – findet man in diesem pdf.

4. 1. UPDATE 8.4.22

Nachdem am 7.4.22 im Deutschen Bundestag die Einführung einer allgemeinen, bzw. die altersbezogenen Impfpflicht in Deutschland scheiterte, ergeben sich weitere Möglichkeiten.

Einerseits weil sich jetzt auch einige Verbände gegen die “Einrichtungsbezogene Impfpflicht” aussprechen. So verlangt der Caritas-Verband eine Aussetzung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält die geltende Impfpflicht für Personal in Einrichtungen im Gesundheitswesen und in der Pflege kaum mehr für haltbar. Deren Vorstandschef Gerald Gaß sagte der Rheinischen Post: “Dass die Gesundheitsämter jetzt noch Arbeitsverbote für ungeimpfte Personen im Gesundheitswesen aussprechen, halte ich für nicht vorstellbar”.

Nachdem sowohl PEI wie auch RKI ihre Auffassung, dass die C-Impfung einen Fremdschutz darstellt, von ihren Homepages gelöscht haben und auch im Gesundheitsausschuss führende Experten bestätigt haben, dass durch die C-Impfung kein Fremdschutz gegeben ist, ist das Hauptargument für die “Einrichtungsbezogene Impfpflicht” obsolet.
Da das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, die weitere Entwicklung zu beobachten und ggf. das Gesetz nachzubessern, wäre dies damit fällig. Bzw. aufgrund dieser veränderten Erkenntnislage ein weiteres Durchsetzen dieser unsinnigen Maßnahme gesetzeswidrig, da sich die Grundvoraussetzungen als falsch heraus gestellt haben.
Wer dies etwas ausführlicher erklärt haben möchte, schaut bitte das Video von Rechtsanwältin Ellen Rohring an.

5. 2. UPDATE – Arbeitsgericht

Inzwischen liegt auch ein erstes Urteil bezüglich der Freistellung einer ungeimpften Pflegefachkraft vor. Das Arbeitsgericht Dresden hat entschieden, dass die Freistellung der Pflegefachkraft durch den Arbeitgeber, weil ihm diese keinen Impfnachweis erbrachte, nicht rechtens war. Zum Urteil 9 Ga 10/22

6. 3. Update – Verwaltungsgericht: KEIN Zwangsgeld

 Die Behörde darf bei Nichtvorlage eines Impfausweises KEIN Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut Bundesverfassungsgericht freiwillig ist!  So der Beschluss des VG Hannover vom 11.05.2022, 15 B 1609/22. Anderslautende Merkblätter ändern daran nichts, weil sie keine Rechtsnormqualität besitzen, sondern nur Behördenansicht sind.

Die gut begründete Entscheidung dürfte bundesweit gelten, weil sie allein aus dem IfSG abgeleitet wurde und nicht aus landesrechtlichen Vorschriften. Dem Gericht zufolge gibt es – entgegen anderslautenden Medienberichten – keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland! Weitere Erläuterungen dazu in folgendem Video.

7. Danksagung und Disclaimer

An dieser Stelle noch ein herzliches Dankeschön an RA Dr. B. Röhrig, dass sie die Unterlagen der Allgemeinheit zur Verfügung stellt!
Aus formaljuristischen Gründen weisen wir hier explizit noch darauf hin,
dass diese Schreiben nicht von uns sind,
wir auch keine Rechtsberatung machen (dürfen)
und jeder für sich selbst verantwortlich ist.

Wir hoffen natürlich, dass jeder auch die Verantwortung für sich und seine Gesundheit übernimmt und entsprechend aktive wird! Dabei wünschen wir jedem VIEL ERFOLG und das benötigte Quentchen Glück! Just do it!

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2 Kommentare

  1. so langsam kommen die Wahrheiten ans Licht ~(
    ich verteile grad überall folgenden Link bzw. Bericht ~

    https://uncutnews.ch/vertrauliches-pfizer-dokument-legt-nahe-dass-shedding-durch-haut-zu-haut-kontakt-und-einatmen-der-gleichen-luft-moeglich-ist/

    hab DeJaVü’s ohne Ende ~ und als wie wenn ich meine gesammelten Erfahrungen vergessen habe ~

    Es ist wohl wirklich Zeit für einen Neuanfang ~)))

    Herzliche Grüße von Uhrla ~) ~)) ~)))

    1. Danke für den Link.
      Erschreckend ist, dass wir den Hinweis auf die Shedding-Effekte schon vor 11 Monaten brachten, https://systematischgesund.de/gesundheit/geimpfte , dies aber weder Mainstream-Presse noch Politiker in irgend einer Form interessierte. Geschweige denn, dass deshalb die “Impfungen” ausgesetzt wurden.

      Am Neuanfang geht vermutlich kein Weg ,mehr vorbei. Siehe dazu auch unseren Beitrag über die Voraussetzungen unter https://systematischgesund.de/freiheit/neues-schaffen

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