Geplante Massentötung – wegen Herpes!

Da denkt man, noch bescheuerter als mit der Zwangsimpfung gegen Blauzungenkrankheit Mitte Dezember 2019 im Schwarzwald kann es nicht kommen …
wird in Aachen eine Massentötung von ca. 800 Rindern angeordnet. Wegen Rinderherpes!
Obwohl wie bei der Herde von Bauer Lorenz im Schwarzwald auch dort die Tiere gesund sind und die Krankheit nicht ausgebrochen ist. Selbst wenn diese ausbrechen würde, wäre dies für den Menschen völlig ungefährlich, weshalb in Belgien und Holland Rinderherpes nicht bekämpft wird.

Bei Bauer Lorenz in Wittnau ist nach der Zwangsimpfung nicht nur ein Schaf elend verendet und mehrere torkeln umher, jetzt sind auch 2 Kälber tot geboren worden. Kühe schreien seither vor Schmerzen und die Milchleistung ist auch deutlich zurück gegangen. Aber die Impfung ist angeblich völlig harmlos. Wie alle Impfungen. Und der Klapperstorch bringt die Kinder und die Erde ist eine Scheibe.
Apropos Milch – die wird trotz der Impfung weiterhin abgeholt und verarbeitet. Was sich aber ändern kann. Von anderen Höfen ist bekannt, dass einige Zeit nach der Impfung die Milch wegen zu hoher Zellzahlen nicht mehr abgenommen wurde. Den Schaden hat dann der Bauer. Die Bauersleute nehmen die Milch selbst nicht mehr zu sich. Wieso das vernünftig ist, das offenbart sich im Video unten.

Widersprüche bezüglich Impfen

Wie pervers die Geschichte ist (denn so blöd kann kein Amt und kein Veterinär sein, um die Unlogik nicht zu erkennen) zeigen nicht nur die vielen toten Tiere auf den anderen Höfen, sondern auch ein Blick in die EU-Hygienevorschriften für NICHT für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte:

Im Herkunftsdrittland bzw. Herkunftsgebiet wurde seit mindestens zwölf Monaten kein Fall von vesikulärer Stomatitis, Blauzungenkrankheit oder entsprechenden seropositiven Tieren gemeldet, und seit mindestens zwölf Monaten wurden die empfänglichen Tierarten gegen keine dieser Krankheiten geimpftVERORDNUNG (EU) Nr. 142/2011 vom 25.2.2011

 So, so. Für den Import von NICHT für den menschlichen Verzehr bestimmte Nebenprodukte darf 1 Jahr zuvor NICHT geimpft worden sein. Aber bei uns wird die Impfung gegen Blauzungenkrankheit meist jährlich aufgefrischt. Und Milch und Fleisch von frisch geimpften Tieren darf sofort und jederzeit verzehrt werden. Mahlzeit!  

Nachfolgend noch der Film über die Blauzungenkrankheit und die Inhaltsstoffe in den Impfseren. Dort ist auch zu sehen, was diese in und mit der Milch machen. Mit “dumm gelaufen” kann sich da weder die Pharmaindustrie, noch ein Veterinär heraus reden. Das sieht nach vorsätzlicher Schädigung und Abzocke aus. Oder wie soll man es sonst nennen, wenn trotz dieser Schäden und Todesfälle in den nächsten Tagen bei der Herde von Bauer Lorenz die 2. Impfung erfolgen soll.

Besser als Natur ist nur mehr Natur!
Mach mit, sorge für mehr Impfaufklärung, damit es nach den Schafen und Rindern morgen nicht unsere Kinder sind. Dazu eine Mitmachaktion!

 

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Ein Kommentar

  1. Der Fall Zwangsimpfung in Wittnau, ein Update:

    Zweite Zwangsimpfung am 15.01.20 beim Bauern Eugen Lorenz in Wittnau, Nähe Freiburg, BW.

    Sie haben wohl abgewartet, bis viele Unterstützer weg sind, kamen erst um 9 Uhr, es waren trotzdem noch 16 Impfzwanggegner anwesend und haben den Tierärzten und den Polizisten gesagt, was sie davon halten!

    Außer einem Beipackzettel wurde dem Bauern Lorenz nichts ausgehändigt, keine Impfbescheinigungen, keine Namen der Tierärzte und Polizisten – alles anonyme Mächte!

    Auch die vielen impfgeschädigten Tiere (neben den bisher 6 impftoten Tieren), die seit der ersten Zwangsimpfung am 18.12.19 immer noch krank sind (Apathie, Schmerzensschreie, Wehklagen den ganzen Tag – erinnert an autistische Babys – kaum noch Milchleistung), wurden erneut vergiftet – denn nichts hat ja mit nichts zu tun. Es ist ein Staatsverbrechen!

    Von der Badischen Zeitung war niemand da. Jemand soll ihnen die weitere Berichterstattung untersagte haben. Allerdings war ein Filmteam von SWR da, vielleicht wird heute dazu etwas gesendet.

    Antrag auf Einstweilige Anordnung der Anwältin beim Verwaltungsgerichtshof BW vom 11.01.20, die zweite Zwangsimpfung am 15.1.20 auszusetzen, weil sie auf mehreren Unwahrheiten beruht, u.a. soll ein Tier positiv auf das “Blauzungenvirus” (in Wirklichkeit nur herkömmliche Zellbestandteile) getestet worden sein.

    Dem Bauern Lorenz wurde das Testergebnis auch auf Verlangen nicht ausgehändigt! Darauf hatte er selbst privat einen Test mit dem Blut dieses angeblich positiv getesteten Tieres durchgeführt, Ergebnis: NEGATIV!

    Weiter behauptete die Amtstierärztin, daß noch zwei weitere Tiere positiv getestet worden sein. Auch das ist unwahr!

    Der Verwaltungsgerichtshof BW hat den Antrag abgelehnt, trotzdem es schon für die 1. Zwangsimpfung nachweislich keine medizinische und juristische Rechtfertigung gab! Trotzdem machen sie weiter!

    In einem Rechtsstaat wäre sowas nicht möglich und die Rechtsbeuger im Amt würden zur Rechenschaft gezogen werden! Vorliegend ist es umgekehrt: Das unschuldige Opfer und seine unschuldigen, vormals vorbildlich gesunden Tiere werden falsch beschuldigt, der Bauer in Existenznot getrieben.

    Die 1. Zwangsimpfung kostete bereits 15.000 Euro Amtsgebühren usw. + hohe Tierarztrechnungen + Einkommensverluste (er hat seitdem kein Tier mehr verkaufen können!)

    Zum gesamten Beitrag und den dort verlinkten, sehr aufschlussreichen Unterlagen:
    https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=200229344476349&id=100034678541434&notif_id=1579181356600067&notif_t=feedback_reaction_generic

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