Rechtsgutachten zerstören Corona-Ermächtigungsgesetz

Die gesamten Corona-(Zwangs)Maßnahmen basieren auf der Feststellung einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“. Diese basiert auf den Zahlen des RKI – die ebenso wie die dafür erfolgten Corona-Tests und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen bereits mehrfach widerlegt wurden. Jetzt belegen auch noch zwei Rechtsgutachten, die für eine Abstimmung im Deutschen Bundestag beauftragt wurden, die Unrechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen! Hier einige Highlights aus den beiden Rechtsgutachten.

Prof. Dr. Thorsten Kingreen

Lehrstuhl für Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg.

  • “Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i.S.v. § 5 Abs. 1  IfSG liegt daher derzeit nicht vor.”
  • “Das rechtliche Problem besteht aber im Kern darin, dass die Feststellung der „epidemischen Notlage“ ein verfassungsrechtlich hochgradig problematisches Ausnahmerecht auslöst und ihre dauerhafte Aufrechterhaltung den fatalen Anschein eines verfassungsrechtlich nicht vorgesehenen Ausnahmezustands setzt.”
  • “Die durch den Feststellungsbeschluss ausgelöste Ermächtigung des Bundesministers für Gesundheit, […] ist nämlich verfassungswidrig.”
  • “Die Ermächtigungsgrundlagen in § 5 Abs. 2 S. 1 IfSG erlauben ohne jede Differenzierung Ausnahmen und Abweichungen von allen Normen der dort bezeichneten Gesundheitsgesetze. [..] Bezogen auf die gesetzlichen Normen, die durch die Verordnung modifiziert werden können, handelt es sich also um eine Blankovollmacht, die weitaus mehr als 1.000 Vorschriften umfasst.”
  • “Hinzu kommt, dass die Ermächtigungsgrundlagen entweder gar keine Voraussetzungen für die „Ausnahmen“ und „Abweichungen“ von den Gesetzen beinhalten oder so weit gefasst sind, dass sich nicht erkennen lässt, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie aktiviert werden sollen.”
  • “Gesetze, die ein Ministerium weitgehend schrankenlos nicht nur konkretisieren, sondern auch aufheben kann, lassen sich aber mit dem Maßstab der Bestimmtheit i.S.v. Art. 80 Abs. 1. 2 GG nicht mehr erfassen.”
  • “Diese Verlagerung (grundrechts-)wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf eine gesetzlich nicht angeleitete Exekutive wird nicht nur von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages, sondern fast einhellig im rechtswissenschaftlichen Schrifttum für verfassungswidrig gehalten. “

Nachfolgend das Gutachten mit einigen farblichen Hervorhebungen. Auf der Bundestagsseite ist es im Orginal verfügbar.

Prof. Dr. Michael Elicker

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes

  • §5IfSG stellt schlicht und einfach keine rechtlichen Kriterien bereit, anhand derer man beurteilen könnte, ob eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorlag, weiter vorliegt oder nicht mehr vorliegt.”
  • Dem Deutschen Bundestag standen bei Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine rechtlichen Kriterien zur Seite und es stehen ihm auch für die Beurteilung des Fortbestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine rechtlichen Kriterien zur Verfügung.”
  •  “Eingedenk der Tatsache, dass die Rechtsgrundlage nicht nur wegen ihrer Unbestimmtheit verfassungswidrig ist, sondern eine Reihe von schweren verfassungsrechtlichen Defiziten aufweist, ist die Aufhebung unverzüglich vorzunehmen.“ 
  • Die Verfassungswidrigkeit resultiert u.a. aus den Verstössen gegen Art. 83 GG, Art. 80 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG. “Außerdem sind die Grenzen der Ermächtigung nicht „eindeutig“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundsverfassungsgerichts – siehe BVerfGE 8, 155 (171).”

Von der Seite des Bundestags ist das gesamte Gutachten abrufbar.

Wie geht es weiter?

Am 17. September findet abends die 2. und 3. Lesung, sowie die Abstimmung über die weitere Aufrechterhaltung oder Beendigung der “epidemischen Notlage von nationaler Tragweite” im Deutschen Bundestag statt. Wir können gespannt sein, ob sich die Abgeordneten wenigstens nach diesen Rechtsgutachten endlich an Recht und Gesetz orientieren, oder wieder von der Panikmache einiger Lobbyverbände und Wirrologen zu einer Weiterführung des Corona-Rechtsbruches verleiten lassen. Wer “seinen” Abgeordneten diesbezüglich anschreiben und ihm noch ins Gewissen reden möchte => Liste aller Bundestags-Abgeordneten mit Kontaktdaten

Buchempfehlungen

DIE WARNUNG von H.J. Papier
Stefan Schubert: “Vorsicht Diktatur!

 

Weitere Informationen

zum Thema “Corona”
zum Thema “Impfen”
Mitmachaktionen
Veranstaltungstermine

Kostenfrei abonnieren
unseren Telegram-Kanal
unseren Newsletter

Teile diesen Beitrag

35 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie sollten richtigstellen, das das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thorsten Kingreen, am 11.062020, von der FDP Partei in Auftrag gegeben wurde, und nicht vom deutschen Bundestag! Hier könnte man missverständlich meinen, das der gesamte Bundestag sich darum bemüht hätte, und das ist hier nicht der Fall! Denn die FDP hat in Ihrem Antrag Nr. 19/20042 und 19/20046 gefordert, dass die “epidemische Lage von nationaler Tragweite”, beendet wird, um die volle Geschäftsfähigkeit des Bundestages wieder herzustellen, etc.

    Sehen Sie es mir bitte nach, aber hier sollte man schon korrekt bleiben, denn die Rwgierung ist weit davon entfernt, die epidemische Lage [….] aufzuheben, den es lässt sich einfacher regieren und viele Beschlüsse und Gesetze durchwinken, denn in diesem Ausnahmezustand gehen viele dieser benannten Regierungsentscheidungen am Bundesrat vorbei!
    MfG
    B.M.

    1. Danke für den Hinweis und die Konkretisierung, unsere Darstellung ist aber völlig korrekt. In Text steht nicht, dass die Rechtsgutachten vom Bundestag beauftragt worden wären. Dort steht “für” eine Abstimmung im Deutschen Bundestag.
      Dass die Regierung ein Interesse an der weiteren Aufrechterhaltung der Situation hat, dürfte selbstredend sein.

    2. Das ist so nicht ganz richtig. Die FDP hat in Ihrem Antrag NICHT die Aufhebung der epidemischen Lage nationaler Tragweite gefordert. Im Gegenteil!

      Hier der Wortlaut aus dem Antrag:

      “…Der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG, nach dem Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 5 Absatz 2 oder § 5a Absatz 2 erlassen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft treten, und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1, nach dem Anordnungen, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG getroffen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gelten, werden befristet bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Die aufgrund § 5 Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und getroffenen Anordnungen bleiben bis dahin in Kraft, wenn sie nicht vorher vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden.”

      Im Wortlaut wird deutlich, dass die FDP hier die Aufhebung der Aufhebung fordert und somit sämtliche getroffene Maßnahmen auch ohne Begründung einer epidemischen Lage in Kraft bleiben sollen.

      1. Hallo Thomas Hofacker,
        an diesem Tag gab es mehrere Abstimmungen und jede Menge Erklärungen und Begründungen. Maßgeblich ist letztendlich der Wortlaut, über den abzustimmen ist. Der diesbezügliche Antrag der FDP lautet:
        Der Bundestag wolle beschließen: Die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Abs. 1 IfSG liegen nicht mehr vor. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 25. März 2020 wird aufgehoben.“.
        Über alles wäre dann separat zu debattieren und nochmals abzustimmen.

  2. Haben sich diese Verbrecher jemals an Recht und Gesetz gehalten, so es sie hier jemals seit 45 gab? Nie! Die wissen doch genau, wenn die BRD “abgeschaltet” wird , geht es ihnen allen, egal auf welcher Ebene, an den Kragen. Sie haben sich ihre und die Zukunft ihrer Kinder versaut !

  3. Was ist das denn für ein Blödsinn !? Wie kann man sich auf “Gesetze” oder eine “Verfassung” berufen die es gar nicht gibt ????? Unglaublich diese Gehirnwäsche und Ignoranz der “Deutschen”. ALLES was mit der BRD zu tun hat basiert auf illegalem Seerecht/Handelsrecht und es werden nur GESCHÄFTSBEDINGUNGEN geltend gemacht. Und das GG – der Versicherungsvertrag der Alliierten FÜR die BRD (nicht für das “Volk”) ist seit 1990 nicht mehr geltend. Na dann schlaft mal weiter ihr Schäflein…..

    1. Richtig. Wir haben keine Verfassung – siehe auch Art. 146 GG – aber wenn es nun mal so in dem Gutachten steht, dann zitieren wir das auch entsprechend.
      Nett wäre es, wenn bei so einem Kommentar auch ein Hinweis dabei wäre, wie diese Rechtsauffassung durchgesetzt werden kann. Das allgemeine und häufig im Internet vorzufindende Gelaber von “ist doch nicht gültig” mag zwar vielleicht richtig sein, hilft aber nicht weiter. Oder sende uns doch bitte mal die Kopie vom Finanzamt, dass Du mit Hinweis darauf keine Steuern mehr zahlen musst.

      1. Die BRD-Verwaltung “Lizenzstaat” ohne Gebiet ist nicht der Staat Deutschland mit 1990 freigegebenen Gebietsrechten. Die BRD-Statute sind sozusagen nur für Mitglieder der BRiD.
        Lösung:
        “Durch die Ausrufung der Verfassunggebenden Versammlung sind alle bestehenden und vorherigen Rechtssysteme sowie Staatsgebilde erloschen. Über der “konstituierenden Gewalt” (pouvoir constituant) des Volkes steht kein anderes Recht.

        Die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesem höheren Recht selbst unterstellt, wie sie in den Artikeln 25 und 146 Grundgesetz sowie der UN-Charta (UN-Zivilpakt / UN-Sozialpakt) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker – Artikel 1 – (1-3) und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21 a und c, Leitsatz 27 und 29, ius cogens, unabänderlich und verbindlich erklärt.

        Die tatsächliche Existenz und somit die Rechtswirksamkeit dieser Verfassunggebenden Versammlung für Deutschland, ist durch den Schriftverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht ab 03. Juli 2018 offiziell bestätigt.”

        1. Zur Ergänzung: Konrad bezieht sich scheinbar auf die Inhalte dieser Seite: https://www.verfassunggebende-versammlung.com/

          Unser Blogartikel ist völlig unabhängig davon, ob das dort dargestellte richtig ist oder nicht und dementsprechend die Bundestags-Politiker zu Recht oder Unrecht im Reichstag sitzen. Hierzu gäbe es noch mehrere Punkte zu beanstanden, wie z.B. das seit 1956 ungültige Wahlgesetz.
          Fakt ist, dass diese Politiker mit dem Ermächtigungsgesetz und den darauf basierenden Verordnungen Macht über uns ausüben – und sich dabei nicht an ihre eigenen Gesetze und Spielregeln halten. Was die beiden Rechtsgutachten verdeutlichen.

  4. Hallo Udo,

    auch wenn’s innerlich “grummelt”, eine solche Wortwahl ist nicht hilfreich, wenn man von der “großen Masse” der Bevölkerung ernst genommen und für glaubwürdiger als die aktuellen Politiker und ihre Institutionen gehalten werden will.
    Ihre (zu) radikalen Äußerungen schaden der Reputation all derer, die hier mit legalen Mitteln eine Verbesserung erreichen wollen. Ihnen sollte klar sein, dass “die Gegenseite” nur auf solche Kommentare wartet um die gesamte Initiative in die ihr genehme Ecke zu stellen.
    Nicht, dass Sie mich mißverstehen: Es geht nicht darum, welche Meinung Sie haben. Ihre Meinung ist frei. Es geht nur darum wann, wo und vor allem WIE man seine Meinung kund tut. Reine Polemik schadet meist mehr als sie nützt.

    Danke für Ihr Verständnis und fröhliche Grüße
    Ingolf

    1. Das überlesen wir nicht. Bei einem rechtswissenschaftlichen Gutachten sollte es um die RECHTSASPEKTE gehen, nicht die medizinischen. Zumal die Zahlen des RKI am 25.3.20 etwas ganz anderes aussagen: da war der Berg nämlich schon wieder längst überschritten. Ungeachtet der Tatsache, dass die Kriterien laufend geändert wurden.
      Abgesehen davon geht es auch nicht um den 25.3. – sondern um JETZT!

  5. Klar geht es um JETZT, d.h. um etwa 1.500 Neuinfektionen pro Tag (leicht ansteigend). Anders als Sie zu damals sagen, ist JETZT auch nichts überschritten.
    Interessant ist auch, daß sich die genannten Rechtsaspekte des Sozialjuristen hauptsächlich auf seine Verfassungsinterpretation beziehen. Vermutlich waren die Schlußfolgerungen aber dort leichter zu bekommen als bei einem Verfassungsrechtler?!
    Nochmal zum JETZT bzw. bereits die ganze Zeit: Es wird doch kontinuierlich geschaut, welche Maßnahmen wie angepasst werden können oder müssen, und zwar in beide Richtungen. Übermorgen werden wieder zehntausende in Fußballstadien laufen und heute hat es mit Wien eine Stadt auf den Index geschafft. Letzte Woche gab es das Theater in Garmisch. Diese flexiblen Änderungen sind doch zu begrüssen und nicht zu kritisieren. Klar wurden die Kriterien laufend geändert, die Welt dreht sich eben und es gibt auch Erkenntnisfortschritte.

    1. Kriterien geändert heißt, einmal nimmt man die Infektionszahlen, einmal den R-Wert, einmal die Verdopplungszeit, … So wie es gerade beliebt und ins Konzept passt. Das ist WIllkür, aber kein Rechtstaat.
      Garmisch – viel medialer Hype – und es waren genau 3 Infizierte.
      Warum nicht einfach mal bei den mehreren Tausend Ärzten und Wissenschaftler die Argumente GEGEN die Corona-Maßnahmen nachlesen? Oder das Buch von Prof. Bhakdi?
      Es steht ihnen ja frei, sich selbst mit einer Maske im Gesicht zu schädigen. Aber nicht andere dazu zu zwingen, sich zu schädigen. Es gibt und gab KEINE Pandemie. Sonst wären die Krankenhäuser nicht leer gestanden, die Krankenschwestern und Bestatter nicht in Kurzarbeit. Das bekommt man aber nicht in der erste Reihe sitzend, dazu muss man sich schon selbst unabhängig informieren.

  6. Da es kaum mehr Kranke oder Tote gibt nachweislich wegen Corona, gibt es auch keinen Grund mehr für eine epidenische Lage. Darum muss der ganze Wahnsinn endlich beendet werden. Die Maßnahmen sind völlig wirkungslos und die wirtschaftlichen Folgen zerstören unser Volk. Bitte hört endlich auf, solange es noch irgendwas zu retten gibt

  7. Seit dem 16.Juni ist bekannt, dass die Uni Würzburg, Lehrstühle Virologie/Epidemiologie sowie Chemie, einen effektiven Wirkstoff gegen Covid-19 gefunden hat. Seit 40 Jahren im Lanfzeitgebrauch, patentfrei uns ohne größere Sicherheitsrisiken.Wenn endlich jemand eine 50 Patienten-Studie machen würde, wäre der Spuk ziemlich schnell vorbei. Wir haben eine Therapie !!!!

  8. Reißerische Überschrift: “Rechtsgutachten zerstören Corona-Ermächtigungsgesetz”😉

    Leider wird auch dies nichts an der Agenda der Gott-Kanzlerin ändern.🤮

    Wie viel und wie oft wurde schon die Notwendigkeit für die Maßnahmen einer Pandemie wiederlegt und wie oft wurde schon gegen bestimmte Corona-Verordnungen geklagt. Ein Umdenken, bzw. Wandel, hat es trotzdem nicht gegeben und wird es auch diesmal nicht geben.

    Solange sich die Exekutive duckt und solange die Medien dieses miese Spiel mitspielen, solange wird sich nichts ändern, auch mit noch soviel Gutachten.

    1. 1989 haben die Medien auch das perfide Spiel mit gespielt und es gab auch keine Unterstützung von der Exekutiven. WIR sind das VOLK, UNSER Land und UNSERE Gesellschaft werden gerade an die Wand gefahren. Dann sollte es auch an UNS liegen, etwas zu unternehmen. Richtig ist, dass sich an den Zuständen nichts ändert, wenn man die Faust in der Tasche ballt. Wir können aber alle Zeichen setzen. Zum Beispiel auf die Maske verzichten, fast alle Landesverordnungen geben das her. Oder dem Abgeordneten unseres Wahlkreises sagen, dass es so mit dem grundgesetzwidrigen Verhalten nicht weiter geht. Wenn viele bei dem in der Sprechstunde oder zu Hause auftauchen und ihm das freundlich! mitteilen, wird es Erfolg zeigen. Im September 1989 glaubte auch keiner an den Erfolg der Montagsdemonstrationen. Just do it!

  9. HINWEIS falls hier jemand seinen Kommentar vermisst:
    Wir freuen uns auf eine auch kritische Diskussion in der Sache. Zur Erinnerung: Hier geht es um die Rechtmäßigkeit der “epidemischen Lage von nationaler Tragweite”.
    Über die Gefährlichkeit von positiv auf Corona getesteten Menschen und die Sinnhaftigkeit von PCR-Tests darf gerne in den entsprechenden Blogbeiträgen kommentiert werden.
    Wer meint, hier irgend welche Beleidigungen posten oder irgend wen diffamieren zu müssen, der kann sich die Arbeit sparen. So etwas schalten wir nicht frei. Das ist auch keine Zensur, sondern eine Hygienemaßnahme. Wer sich nicht benehmen kann, der hat hier keine Plattform um dies allen zu zeigen.
    Haltet euch also bitte an Fakten. Diese mit Belegen zu untermauern wäre schön.

  10. Wenn das Alles gegen jegliche Gesetzesgrundlagen verstößt,
    dann muss eine Anklage folgen,
    denn entweder haben wir einen Rechtstaat oder eben nicht.
    Die Professoren könnten dies tun,
    denn sie wissen, dass hier UNrecht geschehen ist
    und immer noch geschieht.

  11. Wenn das alles juristisch so klar ist: Wieso findet sich kein Jurist (mit Ausnahme von Reiner Füllmich), der z.B. das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellende lässt, damit der ganze Spuk beendet werden kann und die verantwortlichen Politiker / Medien… zur Verantwortung gezogen werden können? Eine mögliche Antwort: Weil das Bundesverfassungsgericht politische Urteile fällt, nicht juristische. So weigert sich das Bundesverfassungsgericht bislang z.B. die Kriterien des RKI zur Beurteilung der „Pandemiesituation“ zu überprüfen.

    1. Genau. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Schon der EUGH hat entschieden, dass es in Deutschland keine unabhängigen Staatsanwaltschaften gibt und deshalb in Deutschland ausgestellte internationalen Haftbefehle nicht anerkannt werden. Aber es formieren sich einige, die mit Klagen in den USA versuchen, dem Spuk ein Ende zu bereiten. Ansonsten hilft nur Aufklärung. Je mehr den Wahnsinn nicht mehr mit machen, desto schneller endet er.

      1. Ich gebe Ihnen Recht. Aufklärung ist alles. Wissen ist Macht !
        Es geht hier um die “Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen”
        richtig ? Wie soll diese festgestellt werden, wenn noch
        nicht einmal klar ist, an welches Recht diese Rechtmäßigkeit
        denn gebunden ist. Grundgesetz ? Ist ja seit Anfang der 90er
        durch Streichung des Geltungsbereiches außer Kraft. An dem lässt
        sich somit schonmal keine “Rechtmäßigkeit” mehr festmachen.
        Die SHAEF Gesetze ? – die Besatzer machen eh was sie wollen.
        Das Völkerrecht ? – ohja das beeindruckt die USA und Israel,
        China und wer da noch so alles in diese nette kleine Pandemie
        verstrickt ist sicher ganz ungemein.

        Jeder Deutsche muss erst einmal realisieren dass wir hier
        nicht erst seit 2020 sondern faktisch bereits seit 1918
        im Rechtsbankrott leben, der dann durch Putschisten mit
        einer illegalen Putschisten-Verfassung überdeckt (sog. Weimarer VV),
        dann von Hitler mit Notstandverordnungen scheinrückgängig gemacht, und
        dann letztlich von Alliiertem Besatzungsrecht rechtlich drittüberlagert wurde.
        Der totale, ja multiple Rechtsbankrott ist somit perfekt !
        Zur Verdeckung dieser Situation wurde das GG davorgeschoben,
        was eine weitere Überlagerung darstellt – allerdings keine rechtliche,
        da die Besatzerrechte weiterhin höherstehend sind
        als die, von diesen, für die unwissende Masse, ausgegebenen
        Spielregeln für die Kinder im Sandkasten “BRD”.
        Ich sage daher – nur echter Widerstand kann uns befreien.
        Und diesem muss echtes Wissen vorangehen. Wissen über die
        echte deutsche Geschichte. Über die andauernde Besatzung.
        Über die Religionszugehörigkeit und satanische Gesinnung der
        derzeitigen tatsächlichen Weltherrscher und zwar in den USA,
        in Israel, in Russland und in China – es sind nämlich dieselben.
        Und vieles weitere mehr.

        Wenn wohlwollende Menschen jetzt Rechtsgutachten erstellen die
        den Corona-Betrug entzaubern, so ist dieses sicher gut
        und bedingt auch hilfreich, die wirkliche Befreiung bringt
        aber nur echter Widerstand, durchgeführt mit eiserner Disziplin
        und echtem Volkszusammenhalt. Wir sind weit mehr als die Verbrecher
        da oben und wenn wir nicht mehr mitspielen, nichts
        mehr zahlen und deren Regeln nicht mehr befolgen, bleibt denen
        nur aufzugeben, oder den für sie gefährlichen Versuch zu wagen
        uns sofort oder zumindest zügig alle zu ermorden.
        Wie aber schon am 1.8.2020 auf der Großdemo in Berlin sichtbar wurde –
        wenn sich 1 Mio. Menschen hinsetzen und sagen “Wir bleiben hier” dann
        können die Machthaber faktisch rein gar nichts dagegen machen.

        Auch brauchen wir keine “Neue Verfassung” sondern sollten – meiner Meinung nach – einfach auf den Punkt zurückgehen an dem alles noch legal war – und da sind wir bei der immer noch vollgültigen Deutschen Verfassung von 1871. Wenn wir auf diese zurückgehen sind wir automatisch alle Schulden der BRD los, die BRD sowieso,
        die des 2te Weltkrieges faktisch auch – da dieser auf Notstandverordnungen
        auf Basis der Weimarer Putschistenverfassung begonnen wurde, welche eben
        gerade GEGEN die Anhängerschaft bzw. die Deutsche Verfassung von 1871
        geputscht hatte. Wir haben dann auch wieder echte Staatlichkeit und somit auch wieder Recht auf Recht – können ggf. die Verfassung irgendwann später optimieren, aber sind erstmal – im Gegensatz zur kompletten Erstellung einer neuen Verfassung – nicht in der Gefahr, dass die Feindmächte bei der Erstellung heimlich mitwirken und uns ohne dass wir es merken wieder juristisch versklaven und in Ketten legen.

  12. Sehr vielen Menschen interessiert Corona überhaupt nicht mehr “habe damit persönlich abgeschlossen” aber d.h. auch sie gehen nicht aktiv gegen die Rechtsbeugung (Aufrechterhaltung der epidemische Lage nationaler Tragweite) vor, sondern sagen lapidar: “abwarten was noch passiert” oder “die da oben machen was sie wollen”. Es läuft wie so oft aus das gleiche Hinaus: es braucht mehr Menschen mit Gewissen, die konsequent den Weg des Widerstandes (schöner: den Weg der Liebe in Wahrheit) gehen, also mehr Vorbilder und dadurch auch mehr mutige Menschen, die sagen, es reicht, jetzt nicht mehr weiter, meine Familie, meine Gesundheit ist mir wichtiger als die Aufrechterhaltung einer sehr großen Lüge, AUCH WENN es persönliche Nachteile (Repressalien) geben sollte.

  13. Infektionschutzgesetzt bleibt bis erstmal 31.3.2021 bestehn.so lang können sie erstmal tun und lassen was sie wollen. frage ist :Wie können wir es schaffen oder was muss man machen um dieses Gesetz abgeschafft wird und die normalität zurück bekommen?

  14. Das Problem ist doch das die Politiker sehr genau über diese Fakten bescheid wissen aber dennoch an diesen “Maßnahmen” und der Aurechterhaltung einer “epidemischen Lage nationaler Tragweite” festhalten. Dinge die man in den vergangenen Jahren nicht durchsetzen konnte lassen sich so jetzt leicht durchbringen, das wissen Politiker eben und daher wird sich auch jetzt durch Rechtsgutachten nichts verändern. Die einzigen die daran etwas ändern können sind wir allein, jeder für sich. Um so mehr Personen sich zbsp.den bereits vorhandenen Demos gegen diese Maßnahmen anschließen und damit zeigen das sie damit nicht einverstanden sind umso größer wird die Chance dem entgegenwirken zu können. Von daheim aus vor dem Fernseher oder Computer lässt sich das allerdings schwer bewerkstelligen.

  15. Das ist die ganz große Frage: Wo bleiben die Juristen?

    Ich war bei der Demo in Berlin am 29.08.2020.
    Ein Freund von mir, aktiver Professor für Prozessrecht an einer deutschen Universität:
    “Euch hätten sie alle einkesseln und erschlagen oder erschießen sollen. Ihr seid doch bekloppt!”
    Dieses Rechtsdenken findet 2020 bei den derzeitigen “Lehrern” der zukünftigen Juristen statt…

    Mir war es immer eine Frage, wie die Übernahme aller Strukturen durch die Nazis in den 30-ger Jahren erfolgen konnte. Jetzt ahne ich es.

    Und vom Verwaltungsgericht Berlin weiß ich es persönlich. Ich habe einen ablehnenden Beschluss mit hohen Kosten erhalten, weil ich es gewagt habe, gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Berlin um einstweilige Anordnung einer Außerkraftsetzung zu bitten.

    Auszug aus meinem Fax vom 07. September 2020:

    “2. Die Einschränkung bzw. sogar die Sperrung und Entfernung von Sitzmöglichkeiten in Einkaufsläden und Einkaufszentren sowie Malls ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Alten, Kranken, Gehbehinderten, Müttern mit Kindern und sonstigen Geschwächten. Diese werden aufgrund der Verordnung von der Selbstversorgung mit den Notwendigkeiten des täglichen Bedarfs auf brutale Weise ausgeschlossen, sofern sie nicht in der Lage sind, Hinweg, Einkauf und Rückweg ohne Erholungspause durchzustehen. Zudem trifft diese angeordnete Maßnahme ausgerechnet gerade diejenigen, um deren Schutz es angeblich geht. Diese Verordnung ist daher menschenverachtend, steht in eklatantem Widerspruch zu Paragraph 1 unseres Grundgesetzes und muss umgehend zurückgenommenen werden.”

    Mein Schlusssatz:
    “Mir wurde dieser Weg der elektronischen Mitteilung von der Berliner Verwaltungsbehörde heute mitgeteilt und als rechtsgültig genannt.
    Sollte dies nicht zutreffen, so bitte ich um sofortige Mitteilung, welchen Rechtsweg ich einzuschlagen habe.
    Ich bin kein Jurist, sondern ein zutiefst um die Reste der Menschlichkeit besorgter Bürger.”

    Antwort des Verwaltungsgerichts Berlin vom 08. September 2020 – und bitte beachtet den ersten Satz:

    “Sehr geehrter Herr Forster,

    in der Verwaltungsstreitsache

    Raimund Forster ./. Land Berlin

    ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ohne Datum betreffend Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung am 07. September 2020 bei dem Verwaltungsgericht eingegangen und hat das oben angegebene Aktenzeichen erhalten, das ich in allen Schreiben an das Gericht anzugeben bitte.
    ….
    Über den Rechtsstreit wurde durch Beschluss vom heutigen Tage entschieden.

    nächste Seite:

    BESCHLUSS

    … …. ….

    hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin durch
    den Richter am Verwaltungsgericht Dr. XXXX als Vorsitzender
    am 08. September 2020 beschlossen:

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.
    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
    Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.”

    Die folgenden vier Seiten begründen diesen Beschluss, ohne auch nur mit einem einzigen Wort auf mein Anliegen einzugehen…

    Auf die Juristen dürfen wir nicht hoffen.
    Zumal es ganz überwiegend Juristen sind, die diese ganzen unsäglichen An- und Verordnungen formulieren.

    Mit aufklarenden Grüßen
    Raimund Forster

  16. ich schließe mich diesen Kommentaren weitestgehend an, weshalb ich dem nichts hinzufügen möchte!

    Was ist Ursache dieser und anderer Fehlentwickelungen?

    Es ist die völlig überzogene Machtfülle mit welchen wenige unserer sogenannten Eliten ausgestattet sind bzw. mit welcher sie sich selbst ausgestattet haben.

    Macht macht überheblich und arrogant.
    Überheblichkeit und Arroganz sind nicht nur der Nährboden sondern eine Sonderform der Dummheit.

    Uns regiert die Dummheit!

    Die Machthaber sollten sich besser nicht darauf verlassen, dass die Strafen auch zukünftig milde ausfallen. In der “Volksseele” rumort es! Die Geschichte liefert genügend Beispiele, was das für Folgen haben kann.

    Wann dass Fass überläuft weis niemand, gewiss ist nur das es überlaufen wird.

    Möglicherweise muss das so sein, weil sich Menschen nur in der Kriese aufraffen.
    Ein voller Bauch studiert eben nicht gerne.

    meint

    Klaus Höfler

  17. och nöööö ~ jetzt passt es ja doch ~~

    singen wir mal mit Dieter Hallervorden

    Corona, Corona, Corona, Du bist jetzt für Alles der Grund

    https://weltenwandel.yooco.de/videos/Ursula/2024444.html

    ~~~~~~~~~~~~~~

    ich werde mal meine Mails durchsuchen “was ich so zu Anfangszeiten der Plandemie” geschrieben habe ~ und meine Meinung formulieren ~ wieso für mich Demonstrationen mittlerweile Tabu sind ~
    das braucht jedoch noch etwas Zeit

    bis dahin

    Corona, Corona, Corona, Du bist jetzt für Alles der Grund,
    Corona, Corona, Corona, nur wenige machst Du gesund

    Grüße von Uhla ~) ~)) ~)))

  18. Gutachten zu ignorieren ist zu leicht.
    Ein Gerichtsurteil müsste her.
    Problem: Weisungsgebundenheit von Gerichten an P…, oder so ähnlich.
    Wenn Trump gewinnt, und die Lohnsteuer weiterhin in USA anscheinend gleich Null ist, dann byebye D and hello USA.

  19. Mir gefällt der Kommentar von Klaus Höfler sehr gut . 😊
    Nur wird es nicht immer zutreffen . Auch bei diesen Menschen spielt die Angst – nicht mehr dazu zu gehören – eine große Rolle . Man muss bedenken , dass sie sich nur in ihrer Welt bewegen , so wie wir auch .
    Dieses Urmenschliche -zu überleben- wird hier garnicht in Betracht gezogen .
    Ich möchte diese Menschen nicht verteidigen , aber durch die ganzen Ego – Kämpfe gehen manche ganz natürliche Vorgänge unter .
    Prof . Gerhard Hüther hat dazu auch ganz gute Ansätze . Schaut euch mal das Gespräch mit dem Corona – Ausschuss und ihm an .

    Liebe Grüße Silvia

Schreibe einen Kommentar