Landläufig heißt es, dass die Bundes- und Landtagsabgeordneten nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden haben. Gesetzlich geregelt ist im Grundgesetz Art. 38(1)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Gesetze im Internet
Soweit die Theorie.
Wie sieht die Praxis aus?
Da gibt es den sogenannten
“Fraktionszwang”, den es laut Gesetz gar nicht geben dürfte. Der genau genommen sogar verfassungswidrig ist – allerdings regelmäßig in den Koalitionsverträgen festgeschrieben wird wie u.a. die
Tagesschau berichtet.
Auf die sogenannten “
Abweichler” wird ggf. auch Druck ausgeübt. Wie zum Beispiel mit der Drohung bei der nächsten Wahl keinen aussichtsreichen Listenplatz mehr zu bekommen oder aus der Fraktion ausgeschlossen zu werden. Und das zum Teil nicht nur “hinter verschlossenen Türen”. Öffentlich stellte vor der Abstimmung über die Griechenlandhilfen der CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder klar, dass wer von der Fraktionslinie abweiche, nicht mehr Mitglied in den einschlägigen Bundestagsausschüssen sein könne. Quelle:
FAZ – Eine Frage des Gewissens
Mehr als 6.000 Lobbyisten in Berlin
Auch “Verpflichtungen” könn(t)en die Entscheidungen beeinflussen. Der Volksmund sagt, “
wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Aber Abgeordnete sind da natürlich völlig außen vor, auch bei größeren
Parteispenden. Dass es dann mal entsprechende Entscheidungen oder Aufträge zum Nutzen der Spender gibt, das ist rein zufällig und steht sicher nicht in Verbindung mit der “Finanzspritze”.
Auch nicht wenn es vom
FDP-geführten Schulministerium in Nordrhein-Westfalen dicke Aufträge an FDP-Großspender gibt.
Oder Wirtschaftsminister Peter Altmaier in letzter Sekunde einen
Gesetzesentwurf für mehr Arzneimittelsicherheit verhindert, weil dies den Umsatz bei einem Pharmakonzern in seinem Wahlkreis schmälern könnte. Quelle:
LobbyControl u.a.
Oder wenn der ehemalige Büroleiter des CDU-Bundestagsabgeordneten und Mitglied des Gesundheitsausschusses Michael Hennrich, als Lobbyist in die Pharmaindustrie wechselt. Übrigens nicht der erste Mitarbeiter Hennrichs, der Pharma-Lobbyist wird wie das
Ärzteblatt im Artikel “Pharmalobby kauf sich Zugang zur Politik” berichtet.
Oder die Pharmaindustrie gleich ganze Gesetze so umschreibt, dass eine Beweislastumkehr bei neuen Medikamenten
zum Nachteil der Patienten erfolgt. Quelle:
ZEIT ONLINE
Auch der ehemalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer hat den Einfluss der Pharmalobby selbst erlebt und sehr treffend zum Ausdruck gebracht.
Ein Schelm, der sich dabei etwas denkt. Zumal Abgeordnetenbestechung inzwischen auch strafbar ist. Immerhin schon seit 2014 (sorry für den Sarkasmus) gehört Deutschland nicht mehr zu dem erlauchten Kreis von Ländern wie Sudan, Saudi Arabien und Syrien, in denen das legal möglich war. Also immerhin gibt es seither ein entsprechendes Gesetz. Oder sollte man eher Papiertiger schreiben, ähnlich wie der oben zitierte Art. 38 GG?
Gewissen setzt Wissen voraus
Nicht von ungefähr steckt in dem Wort “Gewissen” das Wort “Wissen” drin. Das Wissen zum Beispiel über die Folgen, Risiken, Nebenwirkungen etc. von etwas ist auch Voraussetzung dafür, nach seinem Gewissen zu entscheiden. Wenn man etwas oder dessen Konsequenzen nicht kennt, wie soll sich da das “Gewissen melden”.
Deshalb ist es interessant mal zu schauen, wie gut sich die Abgeordneten und vor allem auch die Ausschussmitglieder auf wichtige Entscheidungen in den letzten Jahren vorbereitet haben. Wie bei der Beteiligung am Syrien-Einsatz.
Gut, in Syrien geht es nur um Leben und Tod, aber vielleicht waren die Abgeordneten deshalb emotional mit diesem Sachverhalt überfordert. Nehmen wir ein paar abstraktere Beispiele – die EU und die Finanzhilfen zur Eurorettung.
Mit Wissen scheint es also nicht allzu weit her zu sein – und damit erübrigt sich auch die Frage nach dem Gewissen. Umso wichtiger ist es, bezüglich der anstehenden Entscheidung für die geplante Pflichtimpfung aktiv zu werden. Also die Abgeordneten darauf hin zu weisen, dass diese eher an das 3. Reich als an eine Demokratie erinnernden Zwangsmaßnahmen unerwünscht sind und ihnen auch Belege für den gesundheitlichen Widersinn zu liefern. Denn die ersten Antworten der Abgeordneten auf die persönlichen Anschreiben zur geplanten Masernimpfpflicht waren was deren Fachkompetenz angeht überwiegend unterirdisch.
Aktiv werden
Inzwischen gibt es auch jede Menge Mitmachaktionen:
- Briefaktion mit einer Vielzahl an Musterbriefen
- Mailingaktion der Ärzte für individuelle Impfentscheidung
- Selbstverständlich kann man auch den Abgeordneten in seiner Sprechstunde besuchen und persönlich mit ihm darüber sprechen. Hier kann man seinen Abgeordneten finden und anmailen.
- Demonstration “Impfen muss freiwillig bleiben” am 14.9.2019 in Berlin, Start 11.00 Uhr am Brandenburger Tor. Hierfür gibt es auch Fahrgemeinschaften.
Ganz wichtig, sich unabhängig informieren. Zum Beispiel
- auf diesem Blog in der Rubrik “Impfen“
- bei “Impfen-nein-danke.de” – der vermutlich umfangreichsten Seite zum Impfen
- auf den Impf-Seiten von “Erkenntnisweg.de” mit vielen Fakten, Materialien zum Downloaden und weiteren Links
- beim unabhängigen Medienportal “KLA.TV“
- beim Vortrag zum Thema “Impfen“
Und informiert bitte auch eure Freunde, Bekannten und Verwandten. Auch wenn man von dem einen oder anderen evtl. etwas komisch angeschaut wird. In vielen anderen Ländern war die Einführung der ersten Pflichtimpfung diejenige, die den Damm zum Brechen brachte. Heute sind es in den Ländern 7, 11 und noch mehr Pflichtimpfungen. Es ist wichtig, dass wir für eine freie und selbstbestimmte Entscheidung über unsere Gesundheit jetzt einstehen. Und die Abgeorneten dazu bringen, sich unabhängig zu informieren statt auf die Lobbyisten zu hören oder blind dem Fraktionszwang zu folgen.
MACH MIT! Es lohnt sich!