Immer mehr Staatsrechtler melden sich bezüglich der aktuellen Corona-Situation zu Wort. Diese befürchten, dass die bestehende Corona-Panik dazu genutzt wird, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzuschränken und den Rechtsstaat abzuschaffen. Denn die Fakten und Aussagen unabhängiger Experten rechtfertigen die aktuellen Maßnahmen und Gesetzesänderungen sicher nicht!
Einschätzungen von Staatsrechtlern
Die bereits erfolgten Gesetzesänderungen ermöglichen weitere Zwangsmaßnahmen, wie zum Beispiel Zwangsimpfungen. Eine komplette Überwachung per Handyortung ist in Vorbereitung. Die so oft beschworene freiheitlich-demokratische-Grundordnung ist bereits ausgehebelt. So erfolgt schon jetzt die nach Ansicht von Staatsrechtlern rechtswidrige präventive Weitergabe von Namen und Adressen der möglicherweise Infizierten durch die Gesundheitsämter an Ordnungsämter und Polizeidienststellen.
Der ehemalige Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, sieht die Gefahr einer “massiven elektronischen Überwachung“. Er ist neben einer Vielzahl an Professoren und Datenschutzbeauftragten, sowie ehemaligen Ministern (Baum, Däubler-Gmelin) auch Unterzeichner vom Appell der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, die Corona-Krise nicht zum Aushöhlen von Grund- und Persönlichkeitsrechten zu missbrauchen.
Staatsrechtler Clemens Arzt drückt es noch drastischer aus: Man dürfe nicht einfach per Verordnung Grundrechte aushebeln. Genau das aber geschehe beispielsweise mit dem gerade schnell durch den Bundestag gewunkenen Infektionsschutzgesetz. Teile davon “stinken rechtlich zum Himmel“.
Katholische Nachrichten melden, dass der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Hans Michael Heinig in der „Welt am Sonntag“ vor der Gefahr warnt, “dass sich unser Gemeinwesen von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat” verwandelt.
Prof. Dieter Kugelmann, Professor für öffentliches Recht und Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, schreibt auf verfassungsblog.de: “Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der Datenschutz? Die Antwort im Rechtsstaat lautet: nein. Denn die Aussage „Not kennt kein Gebot“ ist freiheitsfeindlich und hat in der rechtsstaatlichen Demokratie keinen Platz. … Das Corona-Virus bedroht nicht nur die Gesundheit der Menschen, es kann auch die Ausübung von Freiheit in der Demokratie bedrohen.“
Der Deutsche Ethikrat mit seiner Empfehlung “Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise“: “Der ethische Grundkonflikt erfordert die Abwägung des erhofften Nutzens einer Strategie körperlicher Distanz für die dauerhaft belastbare Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems mit den befürchteten oder unmittelbaren Schäden für die politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Lebenslage derjenigen Personen oder Personengruppen, die von dieser Strategie un-mittelbar oder mittelbar betroffen sind. Solche Abwägungen, die immer auch Nützlichkeitserwägungen einschließen, sind ethisch einerseits unabdingbar, andererseits nur insofern zulässig, als sie keine Grund- und Menschenrechte oder weitere fundamentale Güter auf Dauer aushöhlen oder sogar zerstören. Auch der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt nicht absolut. Ihm dürfen nicht alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos nach- bzw. untergeordnet werden.”
Ulrich Battis, emeritierter Professor für Staatsrecht an der Humboldt-Universität Berlin kritisiert im Focus vom 30.3.2020 schon Tenor und Ton der öffentlichen Diskussion: “Wir sind trotz aller dramatisierenden Rhetorik nicht im Krieg” und warnt ausdrücklich davor Verfassungsänderungen und Regelungen für Notfallparlamente übers Knie zu brechen. “Mit Blick auf unsere gesamte Demokratie müssen wir immer bedenken: Die Medizin darf nicht gefährlicher sein als die Krankheit“
Auch die Oldenburger-Online-Zeitung OOZ berichtet am 29. März 2020: “Verfassungsrechtler warnen vor Aushebelung des Grundgesetzes”. In dem Artikel zitiert sie die Aussage von Christoph Möller, Professor für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität. Dieser warnt vor einer “Verschiebung der rechtlichen Maßstäbe. … Das Infektionsschutzgesetz, das jetzt zur Grundlage des politischen Handelns gemacht wird, gibt die weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger einfach nicht her. … Wir beobachten also eine enorme Zentralisierung. Auf einmal vollzieht der Bund Gesetze, genauer gesagt sogar nur ein einziger Bundesminister, und die Länder spielen keine Rolle mehr“.
Der vermutlich prominenteste Kritiker ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier: “Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“. In der SZ vom 1.4.2020 legt er noch mit der Aussage “Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet” nach. Womit er einen sehr wichtigen Punkt anspricht. Das Grundgesetz kennt eine Notstandsregelung nur für den Verteidigungsfall, nicht für eine Pandemie.
Bezüglich der geplanten Totalüberwachung via Tracking per Handy-App zitiert ihn der Focus mit den Worten: “Wenn es um die Erstellung und Auswertung von Bewegungsprofilen von Personen geht, ist die Grenze des Zulässigen überschritten. Die Wahrnehmung der Freiheitsrechte einer Person darf nicht total erfasst und registriert werden – sonst ist eine unbefangene Wahrnehmung dieser Freiheitsrechte nicht mehr möglich.” Mit Sicherheit ist davon auszugehen, dass nach Corona diese Überwachung und Nutzung der dabei ermittelten Daten nicht wieder rückgängig gemacht wird.
Fazit
Alternative Medien, wie Kla.TV oder KenFM, sowie führende Experten, die frühzeitig auf die drohende Einschränkung der Freiheitsrechte und/oder die Fehler in der offiziellen Darstellung zum Corona-Virus hingewiesen haben, wurden der Verschwörungstheorie und Verbreitung von Fake-News bezichtigt. Inzwischen hat sich vieles davon bewahrheitet. Insbesondere passen die Zwangsmaßnahmen überhaupt nicht zur Situation. Wir werden die nächsten Wochen sehen, ob wir uns bald in einem totalitären System wieder finden oder es eine ganz andere Agenda gibt.
Für letzteres würde sprechen, dass von offizieller Seite die Situation in unseren Krankenhäusern dramatisch dargestellt wird – die extra frei gemachten Betten für die Corona-Fälle aber fast komplett leer stehen. Auf unseren diesbezüglichen Artikel “Lug – Betrug – Corona-Definition” haben sich inzwischen Mitarbeiter aus mehr als 20 Kliniken gemeldet. Überall die gleiche Situation. Und es gibt anscheinend immense Zahlungen an die Krankenhäuser, dass sie dies weiter ausbauen. Was mit dem Corona-Verlauf aktuell nicht begründbar ist. Aber vielleicht steht uns demnächst ein ganz anderes Ereignis bevor, für das jetzt schon Kapazitäten geschaffen werden.


Hallo allerseits ~)
es braut sich was zusammen ~ ob für oder gegen ~ bleibt dahingestellt ~~
ich frage mich ja schon seit längerem ob wir überhaupt noch in einem Rechtsstaat leben ~
nun gut “rechts” steht im Namen ~ schöner Schein ~~~
früher gab es Übergangsfristen für die Zukunft ~ heute werden Gesetze mit rückwirkender Geltung beschlossen ~~~
und was für eine perfide Masche ~ Generation Jahrgang 55 plus ins Abseits zu schieben ~~~ ab in die Demenz ~~~ Essen wird vor die Tür gestellt ~~~ es gibt ja “liebe” Nachbarn ~~~ wobei die Kinder ja die Vorlieben viel besser kennen ~~~
Hygiene ~ zu viel Händewaschen schadet dem Säureschutzmantel der Haut ~ unsere natürliche Abwehr ~~~
allen Widrigkeiten zum Trotz
*daumendrück für besser Zeiten ~)))
Grüße von Uhla ~) ~)) ~)))