Nach bestem Wissen und Gewissen?
Landläufig heißt es, dass die Bundes- und Landtagsabgeordneten nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden haben. Gesetzlich geregelt ist im Grundgesetz Art. 38(1) Soweit die Theorie. Wie sieht die Praxis aus? Da gibt es den sogenannten “Fraktionszwang”, den es laut Gesetz gar nicht geben dürfte. Der genau genommen sogar verfassungswidrig …