Post vom RKI statt wissenschaftlichen Beweisen

Spätestens seit Corona fällt vielen interessierten Beobachtern auf, dass es beim RKI mit der Genauigkeit der Aussagen oft nicht allzu weit her ist. Wissenschaftlichkeit musste da häufig gegenüber politischen (und Pharma?)Interessen zurück stehen. Um nur zwei Beispiele zu nennen, sei an die unsägliche Impfempfehlung für Schwangere erinnert und die sich wandelnden Aussagen über die Schutzwirkung der Corona-Impfung.
Auch die Geschichte des RKI ist alles andere als etwas, auf das man stolz sein kann. Mehr dazu unter “Was ist gefährlicher – Corona oder RKI?

Man könnte dabei durchaus zu dem Schluss kommen, das RKI nimmt es nicht so genau. Was scheinbar zutrifft, zumindest wenn es um unsere Gesundheit geht. Ganz anders sieht es beim Zitieren von RKI-Mitarbeitern aus wenn eine Aussage “ans Eingemachte” geht – in dem aktuellen Fall die Frage nach der Existenz von Viren.

Post von der Rechtsabteilung des RKI!

Auf der vom Netzwerk Impfentscheid betriebenen Internetseite “impfen-nein-danke.de” befindet sich das Flugblatt “Polizisten ins Krankenbett?“. Dieses bereits 2009 während der Schweinegrippe-P(l)andemie entstandene Flugblatt der “klein-klein-Bewegung” klärt unter anderem über Risiken der Schweinegrippeimpfung auf und thematisiert den fehlenden Nachweis des (Neuen) Influenza-Virus. Dort wurde Frau Judith Petschelt vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des RKI auszugsweise zitiert. Jetzt, 13 Jahre und einige P(l)andemien später, wurde dieses Zitat von der Rechtsabteilung des RKI beanstandet, da es aus dem Zusammenhang gerissen worden wäre.
Interessanter Weise wendet sich das RKI nicht an den ursprünglichen Herausgeber, sondern an die Seite “Impfen? Nein, Danke!“, die das Flugblatt veröffentlicht hat. Ob es da eventuell um die Reichweite der Verbreitung geht?

Auf der Internetseite “impfen-nein-danke.de” wurde inzwischen den Wünschen des RKI entsprechend der Rest des Zitats in das Flugblatt eingefügt, so dass jetzt dort zu lesen ist:

Eine umfassende Erstbeschreibung des Neuen Influenza-Erregers werden Sie allerdings nicht vorfinden. Es handelt sich ja lediglich um einen neuen Stamm des Influenza-Erregers. Das humanpathogene Influenza-Virus als solches wurde schon 1933 durch Andrewes, Smith und Laidlaw vom National Institute for Medical Research, London, isoliert und beschrieben. Es war seither Gegenstand unzähliger Forschungsaktivitäten und entsprechender Veröffentlichungen. Aktuelle Forschungsaktivitäten in Bezug auf den neuen Erreger sind vor allem auf dessen Besonderheiten gerichtet.Flugblatt 'Polizisten ins Krankenbett?'

Die erwähnte Studie wurde dem Flugblatt ebenfalls gleich beigefügt, so dass sich jeder selbst ein Bild davon machen kann. Dem RKI wurde vom Netzwerk Impfentscheid auch entsprechend geantwortet.

Bedenkliche wissenschaftliche Behauptungen des RKI

Schaut man in der Studie von 1933 “A Virus Obtained from Influenza Patients” nach, auf die sich die Aussage der RKI-Mitarbeiterin bezieht, ist relativ schnell festzustellen, dass diese keinen wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Sie enthält weder einen „Materials & Methods“-Abschnitt, noch eine Dokumentation von Kontrollversuchen und Studiendesign. Trotzdem besteht das RKI heute noch auf die Erwähnung dieses unzureichenden britischen Tierversuchs von 1933?

Das RKI hat keine umfassende Erstbeschreibung des Influenza-Virus oder seiner angeblichen neuen Stämme veröffentlicht, die eine Dokumentation der Arbeitsschritte enthält, wie z.B. die Isolation mit Trennung der viralen Struktur von allen Zellbestandteilen, die Aufreinigung, die biochemische Charakterisierung, Negativkontrollen usw. Für die Behauptung, Grippe-Symptome seien viral verursacht, fehlt somit weiterhin der wissenschaftliche Beweis. Vielmehr verwendet das RKI den Begriff “Isolation” scheinbar irreführend und meint damit gerade nicht die Trennung von allen fremden Bestandteilen.

Indirekt gibt das RKI somit zu, auch 2022 für das Influenza- oder Schweinegrippe-Virus noch keinen wissenschaftlichen Nachweis nach dem Goldstandard zu haben. Dieser Goldstandard sind nach wie vor die Henle-Koch-Postulate und nicht wie inzwischen vielfach behauptet ein auf Computermodellen basierender PCR-Test. Mehr zu diesem äußerst zweifelhaften PCR-Test im Faktencheck.

Parallelen zu Corona

Auch bezüglich dem Nachweis von SARS-CoV2-Viren bezieht sich das RKI auf alle möglichen Studien und den von Dr. Christian Drosten dafür designten PCR-Test. Der immer noch eingesetzt wird, obwohl dessen Sinnhaftigkeit aufgrund wissenschaftlicher Fehler, einem unzureichenden Primerdesign und der fehlenden Validierung schon längst widerlegt ist.

Da sich unsere Politiker gerne auf Wissenschaftlichkeit beziehen und sich auch die Experten in den Medien häufig auf alle möglichen Studien beziehen, erscheinen die Grundlagen dem unbedarften Zuschauer dafür mehr als gesichert zu sein. Wie so oft empfiehlt es sich genau hin zu sehen, insbesondere wenn etwas von allen als selbstverständlich vorausgesetzt wird und extreme Maßnahmen damit begründet wurden.

Wer hat welche Nachweise?

Ist es nicht verwunderlich, dass

  1. auf die schriftliche Anfrage der Aufklärerin Christine Massey bei bisher mehr als 190 Institutionen in 30 Ländern keine Gesundheitsbehörde den Nachweis eines Virusisolats zu irgendeinem Virus vorlegen konnte? ⇒ Zum Interview
  2. sich kein Virologe die 1,5 Million € Belohnung abholte, die seit mehr als einem Jahr ausgelobt sind für den wissenschaftlichen Nachweis eines Corona-Virus und die Dokumentation aller getätigten Schritte?
  3. heute in der Virologie der Begriff “Isolation” scheinbar irreführend verwendet wird?
    Statt der Trennung von allen fremden Zellbestandteilen wird darunter heute häufig eine Abstrichprobe, also die Trennung des “Virus” vom Patienten, oder eine Veränderung einer infizierten Zelle, der sogenannte cytopatische Effekt, verstanden.

Es wäre doch ein Leichtes, sämtlichen Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem der dokumentierte Nachweis gezeigt wird. Da diesen keine Behörde vorlegt und sich kein Virologe die Belohnung für den Viren-Nachweis abgeholt hat, ist zu vermuten, dass es diesen Nachweis nicht gibt und sich auch niemand dafür zu interessieren scheint. Dazu passt auch die Aussage Dr. Dr. Heinz Rinder, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, in einem Brief an einen Bürger:

Das wurde vom Präsidenten des LGL, Prof. Dr. Hingst, nochmals bestätigt!

Erschreckend! Insbesondere im Hinblick auf die in den letzten beiden Jahren damit begründeten Maßnahmen. Tausende Existenzen wurden wirtschaftlich ruiniert. Hunderttausende wurden gesundheitlich aufgrund der zum Teil heftigen Nebenwirkungen der Corona-Impfung massiv geschädigt. Viele davon durch zumindest indirekten gesellschaftlichen Zwang. Und das alles ohne wissenschaftlich eindeutigen Nachweis!

Rechtliche Konsequenzen?

Im Sinne des Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 2 gilt als

  1. Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,
  2. Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
  3. übertragbare Krankheit eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit,

Wenn dieser Krankheitserreger – bei Corona das SARS-CoV2-Virus, bei der Schweinegrippe das H1N1-Influeza-Virus – nicht eindeutig nach dem Goldstandard nachgewiesen und im Laborversuch auch nicht vermehrt wurde …
dann handelt es sich genau genommen dabei nur um eine Annahme, aber in keinster Weise um einen wissenschaftlichen Beweis. Was natürlich nicht die vorhandenen Erkrankungen in Abrede stellt!
 Aber solange deren eindeutige Ursache nicht nachgewiesen ist – sowohl aufgrund wissenschaftlicher Versuche als auch entsprechend den rechtlichen Vorgaben des IfSG – wie lassen sich dann die Zwangsmaßnahmen der letzten Jahre rechtfertigen oder wie kann dann gar über eine Zwangsimpfung diskutiert werden? 

Ein Schelm, der sich etwas dabei denkt, dass Kritiker der Maßnahmen – insbesondere solche, die wissenschaftliche Belege vorlegen! – mit Repressalien zu rechnen haben und deren Aussagen in den sozialen Medien zensiert werden. Wo bleibt hier der für eine Demokratie selbstverständliche offene Diskurs?

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