Urteil zur Nachweispflicht der Masernimpfung
Am 1.3.2020 ist die unsägliche Nachweispflicht der Masernimpfung in Kraft getreten. Seither müssen Kinder und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen, Pflege- und medizinischen Einrichtungen bei erstmaliger Aufnahme einen entsprechenden Nachweis der Masernimpfung oder der durchgemachten Krankheit bringen. Für die bereits in solchen Einrichtungen befindlichen Kinder und Mitarbeiter gibt …